Steht ein Urlaub oder eine Geschäftsreise ins Ausland bevor, wird im Freundes- und Bekanntenkreis schnell über das sog. Roaming diskutiert. In der Mobilfunksprache bezeichnet der Begriff die Nutzung eines ausländischen Netzes. Denn je nachdem, wo man sich befindet, können für die Verwendung des fremden Mobilfunknetzes zusätzliche Gebühren anfallen.

Roaming im EU-Ausland

Bei einem Urlaub oder einer Geschäftsreise in einem Mitgliedstaat der EU muss man sich über das Roaming keine Sorgen mehr machen. Denn die Zuschläge fürs Telefonieren und Simsen wurden von der EU abgeschafft. So kann beispielsweise ohne Zusatzkosten mit einer österreichischen Simkarte von Italien nach Österreich telefoniert werden. Bezahlt wird nur so viel, wie wenn innerhalb von Österreich telefoniert wird. Bei den heute gängingen Flatrates wie denen von winSIM fallen im EU-Ausland somit ebenso wie im Heimatland keine Extrakosten für das Telefonieren, Simsen und Surfen an. Ebenso müssen keine zusätzlichen Gebühren mehr entrichtet werden, wenn man von Österreich in Spanien oder einem anderen EU-Staat auf seinem österreichischen Handy angerufen wird. Weiter fallen unter die EU-Regelung Telefonate, die im Ausland geführt werden, um beispielsweise einen Freund anzurufen, oder einen Tisch zu reservieren.

Mobiles Surfen im EU-Ausland

Die EU-Regelung „Roam-like-at-Home“ umfasst auch das mobile Surfen. Grundsätzlich ist auch dafür im EU-Ausland nur der Inlandspreis zu zahlen. Allerdings gibt es hier Obergrenzen. Wie hoch das Datenvolumen dann tatsächlich ist, hängt vom österreichischen Tarif ab. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, müssen Sie vom Mobilfunkbetreiber beim Grenzübertritt per SMS über das verfügbare Datenpaket informiert werden, ebenso kurz vor dem Erreichen der Grenze.

Ausnahmen

Nicht in die EU-Regelung fällt die Nutzung des Handys in Flugzeugen und auf Kreuzfahrtschiffen. Hier sollte das Handy bis zum nächsten Hafen auf „Flugmodus“ geschaltet werden. Dort kann es sich wieder ein Roaming-freies Netz einwählen.

Roaming außerhalb der EU

Für alle Staaten, die nicht Mitglied der EU oder des EWR sind, müssen weiterhin Roaming-Zuschläge bezahlt werden. Dazu gehören auch die Türkei oder die Schweiz. In diesem Fall sollten Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt über die Kosten informieren.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.