Mit einer Hausratversicherung lassen sich alle wichtigen Gegenstände im Haushalt schützen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn die Wohnung nach einem Rohrbruch unter Wasser steht oder es zu einem Brand gekommen ist. Beide Situationen verursachen enorme Kosten, die privat kaum tragbar wären. Somit sorgt die Hausratversicherung dafür, dass es zu keinen finanziellen Verlusten kommt.

Wann zahlt die Hausratversicherung und wann nicht?

Eine Hausratversicherung zahlt in den meisten Fällen, wenn es zu Verlusten durch sogenannte versicherte Gefahren gekommen ist, wie zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Explosionen und austretendes Leitungswasser. Und auch wenn in die eigene Wohnung oder in das Haus eingebrochen wurde, springt sie ein. Dies gilt auch für den Fall, dass es hierbei zu Raub oder Vandalismus gekommen ist. Wenn die Einbrecher es nicht in das Haus geschafft und daher einige Gegenstände aus dem Garten entnommen haben, sind auch diese versichert. Dies gilt auch für Gartenmöbel und Gartengeräte, die durch Sturm oder Hagel beschädigt wurden.

Welche Schäden bezahlt die Hausratversicherung nicht?

Von der Hausratversicherung werden grundsätzlich keine Schäden übernommen, die durch unkalkulierte Risiken entstanden sind, wie zum Beispiel durch Kriegshandlungen, Kernenergie und Sturmflut. Gleiches gilt auch für Gegenstände, die in gewerblich genutzten Räumen auf irgendeine Weise beschädigt werden. In der Regel besteht aber die Möglichkeit, das Arbeitszimmer beispielsweise gegen einen bestimmten Aufpreis, mitzuversichern. Natürlich übernimmt die Versicherung auch keine Kosten, die der Versicherte vorsätzlich herbeigeführt hat.

Worauf muss beim Abschluss einer Hausratversicherung geachtet werden?

Der wichtigste Punkt ist, dass die jeweilige Versicherungssumme auch ungefähr dem Betrag entspricht, der für das komplette Hab und Gut bezahlt werden musste. Bei einem durchschnittlich ausgestatteten Haushalt wird mit 650 Euro pro Quadratmeter gerechnet. Teilweise ist die Versicherungssumme allerdings auch unbegrenzt. Würde diese zu niedrig angesetzt, wäre der Hausrat unterversichert. Dadurch würde der Schaden lediglich anteilig ersetzt. Durch eine Klausel zu einem sogenannten Unterversicherungsverzicht lässt sich dies vermeiden. Und der Kunde bekommt den Schaden ohne Abzug ersetzt.

Was ist eine Neuwertentschädigung?

Eine Neuwertentschädigung sorgt dafür, dass der Versicherte genau den Betrag erstattet bekommt, den er braucht, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu zu beschaffen. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt dieser zu diesem Zeitpunkt ist. Allerdings kann der Versicherer verlangen, dass beispielsweise elektrische Gegenstände zunächst repariert werden. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde sich ein neues Gerät kaufen.

Die Außenversicherung schützt den Hausrat auch auf Reisen

Durch eine Außenversicherung sind alle Gegenstände auch unterwegs versichert. Allerdings dürfen sich diese lediglich vorübergehend und keinesfalls dauerhaft außerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden. Dies gilt auch für die oben erwähnten Gefahren wie Sturm, Brand, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Sind auch Elementarschäden abgedeckt?

Sogenannte Elementarschäden sind Schäden, die durch ungewöhnlich extreme Wetterereignisse entstanden sind. Denn auch auf diese hat der Versicherte keinen Einfluss und kann sie daher auch nicht vermeiden. Gemeint sind hiermit zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch.

Werden auch Wertsachen erstattet?

Wertsachen sind zum Beispiel folgende Gegenstände:

  • Sparbücher
  • Bargeld
  • Urkunden
  • Wertpapiere
  • Armbanduhren
  • Schmuck
  • Taschenuhren aus unterschiedlichen Materialien
  • Edelsteine
  • Perlen
  • Münzen und Medaillen
  • alle Gegenstände aus Gold und Platin und
  • Briefmarken

Auch diese sind in den meisten Fällen über die Hausratversicherung versichert. In welcher Höhe sie erstattet werden, hängt vor allem von der jeweiligen Produktlinie ab.

Kombipaket für Berufseinsteiger und Alleinstehende

Viele Versicherer bieten eine Hausratversicherung in einem Set mit anderen Versicherungen an, wie zum Beispiel mit der Haftpflichtversicherung. Dieses loht sich vor allem für Berufseinsteiger, Alleinstehende und junge Paare, deren Wohnungen nicht größer als 100 Quadratmeter sind. Denn durch solch ein Set erhalten sie eine perfekte Absicherung, die dazu auch noch vergleichsweise günstig ist.

An welchen Orten ist mein Hausrat geschützt?

Grundsätzlich sind die Gegenstände an allen Orten in der eigenen Wohnung oder in dem eigenen Haus geschützt. Dazu gehören zum Beispiel auch der Keller, der Dachboden oder die Garage, die sich auf demselben Grundstück befindet.

Was geschieht mit der Hausratversicherung, wenn ich irgendwann umziehen sollte?

Wer eine Hausratversicherung hat und umzieht, muss sich keine Sorgen machen. Denn dann geht der Schutz automatisch auf das neue Haus oder auf die neue Wohnung über. Es kann auch sein, dass die Gegenstände während des Umzugs bis zu drei Monate in beiden Immobilien versichert sind. Wenn bekannt ist, wann die neue Wohnung bezogen wird, sollte der Anbieter sofort darüber informiert werden. Unter anderem will dieser wissen, wie groß die Wohnfläche ist. Denn es kann durchaus möglich sein, dass es sich um ein Haus handelt, das größer als die oben erwähnten 100 Quadratmeter ist. Dann wäre die Kombiversicherung nicht möglich und es müsste eine andere Lösung gefunden werden.

Ist mein Fahrrad auch versichert?

Nein, Fahrräder sind zumeist nicht über die Hausratversicherung mitversichert. Wer dennoch will, dass diese ideal geschützt sind, hat unterschiedliche Möglichkeiten. Zum Beispiel kann er die Hausratversicherung um eine Fahrradversicherung ergänzen. Diese bietet Schutz gegen Diebstahl, Sturz, Unfall und mutwillige Zerstörung und das tagsüber wie auch nachts. Das Rad darf draußen vor dem Haus oder in einem offenen Fahrradkeller stehen, muss aber mit einem Schloss gesichert werden.

Kosten Hausratversicherung

Einige Versicherer bieten Hausratversicherungen bereits ab 1,84 Euro im Monat an. Allerdings sollte genau geschaut werden, welche Voraussetzungen (zum Beispiel Quadratmeter) erfüllt sein müssen und welche Schäden abgedeckt sind.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.