Mit dem neuen Jahr 2018 beginnt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein neues Arbeitsjahr. Sowohl für diese Gruppen, als auch für zuständigen Versicherungsunternehmen heißt dies jedoch auch: Neue Herausforderungen in Sachen Unfallprävention. Denn das Problem schwerer oder sogar tödlicher Arbeitsunfälle ist in allen Branchen ein ständiges.

Die Unfallbilanz 2017 – Zahlen und Fakten

Das Jahr 1993 steht in den Statistiken für eine dramatische Höchstzahl. In diesem Jahr gab es in 1.593 tödliche Unfälle an deutschen Arbeitsunfällen. Spätestens seit dem gilt es, diese Zahl, die den Höchststand seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1989 markierte, nie wieder zu erreichen. Tatsächlich zeichnet sich seit 1993 ein sehr deutlicher Trend ab – die Gesamtzahl tödlicher Arbeitsunfälle ist drastisch gesunken. Im vierten Quartal 2017 lag sie bei rund 400 und ist damit geringfügig höher als in den Vorjahren. 2016 erlitten vergleichsweise 424 Menschen einen tödlichen Arbeitsunfall – 304 dieser Personen starben auf dem Weg von oder zu der Arbeit. Auch wenn jeder einzelne Todesfall tragisch und zweifellos einer zu viel ist, scheinen die umfangreichen Präventionsmaßnahmen, die in den letzten Jahren intensiviert wurden, erfolgreich für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.

Unfälle am Arbeitsplatz – Handverletzungen kommen am häufigsten vor

Bei der Betrachtung von Verletzungen bei der Arbeit wird deutlich, dass überproportional jene Körperteile betroffen sind, die wir zur Ausübung der meisten Erwerbstätigkeiten verwenden – die Hände. 2015 teilte die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit, dass ihr im vorangegangenen Jahr 22.000 Handverletzungen gemeldet wurden – bei insgesamt 57.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Diese wurden insbesondere durch laufende Maschinen und Werkzeuge verursacht. Knöchel und Füße sowie Unterschenkel und Kniegelenke waren am zweit- und dritthäufigsten betroffen. Ein großes Unfallrisiko stellt der Umgang mit beziehungsweise die Beschäftigung im Umfeld von Hubwagen und Gabelstaplern dar. Als meldepflichtig gelten Unfälle, die zu einer mindestens dreitägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod des Versicherten führen. Die Unfallarten bei den Unfällen auf Transportwegen oder beim Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sind sehr unterschiedlich, meist aber im Bereich der Quetsch- oder Stoßverletzungen anzusiedeln. Bilanziert man die vorliegenden Daten, wird schnell deutlich, dass noch immer viel Potenzial im Ausbau der Unfallprävention vorhanden ist.

Maßnahmen der Vorbeugung – Sicherheitskleidung

Schutz-Handschuhe

WerbeFabrik / Pixabay

Auch Hersteller von Arbeitskleidung greifen auf veröffentlichte Daten aus dem Bereich der Arbeitsunfälle zurück. Durch spezifische Untersuchungen, in denen große Gefahrenpotenziale und Körperbereiche festgestellt werden, die während einiger Tätigkeiten besonders stark beansprucht werden, können heute hochgradig wirksame Sicherheitsartikel produziert werden. Angesichts der hohen Zahl an Handverletzungen spielen Sicherheitshandschuhe eine wichtige Rolle. KAISER+KRAFT, ein Hersteller aus dem Bereich der Sicherheitskleidung, bietet eine große Auswahl an Handschuhen an, die sowohl auf breite als auch auf sehr spezifische Tätigkeitsfelder zugeschnitten sind. Diese reichen über antistatische oder nicht elektrisch leitende Handschuhe über säurebeständige und extrem robuste Modelle, die zusätzlich in unterschiedlichen Ausführungen verfügbar sind, um unter anderem einen den jeweiligen Herausforderungen der Jahreszeiten angemessenen Komfort zu bieten. Viele Arbeitsunfälle lassen sich durch das Tragen solcher speziellen Arbeitshandschuhe zu einem unwesentlichen Vorfall reduzieren, der keine ernsthaften Verletzungen mehr verursacht.

Bei KAISER+KRAFT finden sich darüber hinaus auch Arbeitsschuhe, die nach denselben Prinzipien arbeiten – von klassischem Schuhwerk, dass mit Stahlkappen verstärkt ist über chemikalienresistentes Ober- und Sohlenmaterial. Spezielle Arbeitsschuhe sind praktisch umgesetzte Präventionsmaßnahmen für Tätigkeiten in einem Umfeld erhöhter Verletzungsrisiken.

Arbeitskleidung und gesetzliche Vorschriften

Tatsächlich befinden sich nach dem Paragraph 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitnehmer kostenlos sichere Arbeitsbekleidung zur Verfügung zu stellen. Die Kleidungsstücke müssen dabei stets in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, um einen maximalen Schutz zu gewährleisten. Stark abgenutzte Kleidung muss dementsprechend ausgetauscht werden. Verletzungen oder Erkrankungen aufgrund unzureichend bereitstehender Schutzmaßnahmen stellen den Arbeitgeber sogar in die Pflicht von Schadensersatzzahlungen. Bei Kaiser+Kraft sind diesbezüglich Atemschutzmasken erhältlich, die der Vorbeugung von mittel- und langfristigen Schäden der Atemwege durch reizende oder Feinstoffe dienen. Gleichzeitig ist selbstverständlich auch der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bereitgestellte Schutzkleidung zu tragen und wie verordnet anzuwenden. Dies wird gesetzlich in §15 Abs. 2 ArbSchG festgehalten.

Dies gilt bei Tätigkeitsfeldern, die riskante Arbeiten beinhalten. Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechtes wird in Betrieben von den Berufsgenossenschaften oder den zuständigen Gewerbeämtern kontrolliert. Dies geschieht üblicherweise in regelmäßigen Zeitabständen, kann aber bei sich häufenden Hinweisen oder direkten Beschwerden der Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen auch unplanmäßig geschehen.

Mit freundlicher Unterstützung von KAISER + KRAFT

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.