Die Bundesregierung will durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die staatlich geförderte Altersvorsorge attraktiver gestalten. Dadurch profitieren Riester-Sparer von einer höheren Grundzulage und einem Freibetrag für die Grundsicherung.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die gesetzliche Altersvorsorge allein im Ruhestand nicht mehr ausreichen. 2002 bekam ein Durchschnittsrentner, der 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ca. 52 Prozent des damaligen Bruttodurchschnittseinkommens. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung ist dieser Wert heute auf 47,8 Prozent gefallen. Um im Alter seinen Lebensstandard dennoch aufrecht erhalten zu können, sollte man frühzeitig damit beginnen, seine Rentenlücke zu schließen.

Möglichkeiten dafür bieten zum Beispiel die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten. Diese stehen häufig in der Kritik zu intransparent und unprofitabel zu sein. Dabei können gerade Menschen mit geringem Einkommen und Kindern von den Zulagen der Riester-Rente profitieren. Laut Bundesfinanzministerium beziehen allerdings nur 5,9 Millionen Sparer die volle Zulage, das sind lediglich rund ein Viertel aller Riester-Verträge, bei denen die Förderungen vollkommen ausgeschöpft werden.

Ab 2018 wird es einige Änderungen geben, um weitere Anreize für die Eigenvorsorge zu schaffen. Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente ein Freibetrag in Höhe von 202€ bei der Grundsicherung eingeführt. Dadurch wird nicht mehr die volle Leistung auf die Grundsicherung angerechnet, sodass mehr Geld von der Eigenvorsorge übrigbleibt. Dies kommt Geringverdienern entgegen, die bisher nicht privat vorgesorgt haben, weil sie befürchteten, dass ihre privaten Sparanstrengungen im Rentenalter vollständig mit den Leistungen der Grundsicherung verrechnet würden.

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Um die volle Zulage der Riester-Rente zu erhalten, müssen 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100€. Ab dem 1. Januar 2018 steigt die Grundzulage sodann von 154€ auf 175€. Zusätzlich erhalten Sparer bei der Riester-Rente pro Kind eine Zulage in Höhe von 185€, bei Kindern die ab 2008 geboren sogar 300€. Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mittels einer Günstigerprüfung errechnet das Finanzamt, ob über die gewährten Zulagen hinaus dann noch eine Steuererstattung zusteht.

Um den Zulageanspruch und die steuerliche Förderung vollkommen auszuschöpfen, hat das Berliner Fintech-Startup fairr.de einen Rechner für geförderte Altersvorsorgeverträge entwickelt. Dieser errechnet individuell, welcher Eigenbeitrag geleistet werden muss, um die volle Förderung zu erhalten. Fairr.de setzt bei seinem Riester-Fondssparplan „fairriester“ auf kostengünstige ETFs. Neben Riester- und Rürup-Rente wird seit Neuestem auch eine Lösung für die betriebliche Altersvorsorge angeboten, die ebenfalls auf ETFs basiert und bei der keine Abschlussprovisionen anfallen. Alle Produkte werden unkompliziert online abgeschlossen. „Unsere Zielgruppe hat keine Lust auf verkaufsgetriebene Beratungstermine. Deshalb wollen wir die Menschen dort abholen, wo sie sich ohnehin völlig selbstverständlich bewegen und selbst informieren – im Internet“, sagt Jens Jennissen, Gründer von fairr.de. Ein Service Team kümmert sich per Telefon, Chat oder per Mail um Fragen rund um die Produkte. Bei Beratungsbedarf werden ausschließlich unabhängige Honorarberater empfohlen.

 

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.