Die Arbeitslosenversicherung gehört in Deutschland zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und jeder Angestellte, der nichtselbstständig seine Arbeit verrichtet, ist dazu verpflichtet in die Arbeitslosenversicherung einzubezahlen. Träger ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit und Ziel ist es, Arbeitssuchenden und unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommenen Personen ein Einkommen zu sichern. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0 % des Bruttoentgelts.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.